Die privaten Kostenträger einschließlich Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung mit Akupunktur und Chinesischer Kräutertherapie, die nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet wird.

 

Die Kosten, die für die Kräuter anfallen, werden nur noch von einzelnen Kostenträgern übernommen.Die gesetzlichen Kassen sind zur Übernahme der Akupunktur, im Gegensatz zu früher, nicht mehr verpflichtet. Es existiert lediglich eine Möglichkeit der Kostenerstattung bei Lendenwirbelsäulen- und Kniebeschwerden, durchgeführt von Kassenärzten mit Basisqualifikation.

Ein Erstgespräch zum Erstellen einer Chinesischen Syndromdiagnose ist davon ebenso ausgeschlossen wie die Kosten für die Chinesische Kräutertherapie.In mein privatärztlichen Praxis behandle ich neben privatversicherten Patienten einen ebenso großen Anteil an gesetzlich versicherten Patienten, die die Behandlungskosten selber tragen.

 

Sollten Sie detailliertere Fragen zur Kostenübernahme bzw. sonstiger Sachverhalte haben, können sie mich hierzu jederzeit unverbindlich kontaktieren.